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Geistige Behinderung ArtikelGeistige Behinderung ist eine Minderung oder Herabsetzung der maximal erreichbaren Intelligenz. Die "International Classification of Diseases" (ICD-10) genannt dieses Phänomen als "Intelligenzminderung" (F70-79). In dem Gegensatz dazu wird mit Demenz der Verlust einer einmal besessenen Fähigkeit genannt. Synonyme für geistige Behinderung sind Oligophrenie und Schwachsinn. Dabei ist Schwachsinn eine deutlich pejorativ gefärbte Nennung, die trotzdem etwa noch in dem Strafgesetzbuch gebraucht wird. Die alten psychiatrischen Fachausdrücke Debilität , Imbezillität und Idiotie (s.u.) wurden von Laien häufig als Schimpfwörter missbraucht und sollten daher nicht mehr benutzt werden.
Bei der geistigen Behinderung ist nicht ca. die maximal erreichbare Intelligenz, sondern auch das Anpassungsvermögen, die soziale und emotionale Reife und das Abstraktionsvermögen beeinträchtigt.
Hinsichtlich der Ursachen unterscheidet man:
- endogene Intelligenzminderungen, beruhend auf erblicher Grundlage (z. B. Down-Syndrom)
- exogene Intelligenzminderungen, beruhend auf erworbenen cerebralen Schädigungen (z.B. durch Unfall, Strahlung, Gehirn-/Hirnhautentzündungen, Rauchen oder Alkohol während der Schwangerschaft).
Geistige Behinderung ist häufig mit anderen Symptomen verbunden (z. B. Autismus, Missbildungen des Gehirns, Lernstörungen). In diesem Fall spricht man von Komorbidität.
Geistige Behinderung beeinflusst nicht die Fähigkeit, Gefühle wie z. B. Freude zu empfinden.
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Man unterscheidet bei der geistigen Behinderung vier Schweregrade:
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Lernbehinderung (auch: Grenzdebilität, kleine Intelligenz) | |
Die Lernbehinderung (auch: Grenzdebilität) mit einem IQ zwischen 70 und 89 wird in der ICD-10-Codierung nicht gesondert aufgeführt. Die Betroffenen lernen langsamer und haben Schwierigkeiten, sich den Lernstoff in der Schule anzueignen. In dem allergünstigsten Fall können sie sogar eine Fremdsprache erlernen, dies erfordert aber viel Anstrengung und Abstraktionsvermögen.
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Leichte geistige Behinderung | |
oder leichte Intelligenzminderung, ICD 10 F70, auch "Debilität", IQ zwischen 50-69, das maximal erreichbare Intelligenzalter beträgt 15 Jahre.
Intelligenzminderung kleiner Ausprägung führt zu Schwierigkeiten in dem Aneignen von Kenntnissen sowie beim Handeln und Denken (bedingt durch Konzentrationsstörungen oder Gedächtnisschwäche), beschränktes Interesse und eine verzögerte intellektuelle Reife. Betroffene sind schulbildungsfähig, meist allerdings ca. in Sonderschulen.
Buch-Tipp: Mit geistig Behinderten leben und arbeiten super grundlagen! lese das buch begleitend zu meiner ausbildung und bin total begeistert. themen aus dem schulunterricht können vertieft werden und sind leichter verständlich als in normalen fachbüchern.
außerdem gibt es zu jedem thema mindestens ein fallbeispiel, was eine sehr gute praxisnähe schafft. |
Mittelgradige geistige Behinderung | |
oder mittelgradige Intelligenzminderung, ICD 10 F71, IQ zwischen 35-49, das maximal erreichbare Intelligenzalter beträgt 6 Jahre. Da die Kinder nicht lesen und schreiben lernen können, sind sie nicht schulbildugnsfähig, wohl aber förderungsfähig (lebenspraktisch bildbar).
Mittelgradige und schwere geistige Behinderung wurden früher auch als "Imbezillität" genannt.
Buch-Tipp: Pädagogik bei geistiger Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten Hervorragendes Fachbuch In dem Rahmen meines Sonderpädagogikstudiums bin ich kürzlich auf das Buch von Theunissen gestoßen. Ich habe schon viel über "geistige Behinderung" und zu dem Thema Verhaltensstörungen gelesen - mir ist bisher kein Fachbuch begegnet, das so fundiert die Thematik der Verhaltensstörungen (der Autor spricht von Verhaltensauffälligkeiten)... |
Schwere geistige Behinderung | |
oder schwere Intelligenzminderung, ICD 10 F72, IQ zwischen 20-34, das maximal erreichbare Intelligenzalter beträgt 3 Jahre. Da betroffene Menschen nicht lesen oder schreiben lernen können, sind sie nicht schulbildungsfähig, wohl aber förderungsfähig (lebenspraktisch bildbar).
Mittelgradige und schwere geistige Behinderung wurden früher auch zusammenfassend als "Imbezillität" genannt.
Buch-Tipp: Schwer geistig behindert und selbstbestimmt. Eine Orientierung für die Praxis Sehr verständlich und bis zu dem Schluss lebendig geschrieben! Ich habe mich selbst mit dem Thema schulisch auseinandergesetzt und festgestellt, daß es sehr schwierig ist an gute Bücher zu kommen. Dieses Buch ist zu dem Thema "Selbstbestimmung" das Beste!
Es ist anschaulich (durch viele Skizzen) und fließend geschrieben. Man spürt, daß die Informationseinheiten... |
Schwerste geistige Behinderung | |
oder schwerste Intelligenzminderung, früher "Idiotie", ICD 10 F73, IQ unter 20, das maximale Intelligenzalter beträgt 9 Monate.
Dauernde Hilfe zur Bewältigung des Alltags ist notwendig, es besteht Pflegebedürftigkeit, die Betroffenen sind meistens inkontinent und können teilweise nicht gehen. Die Betroffenen wissen zu dem Beispiel nicht, wie sie heißen.
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Der Schweregrad der Intelligenzminderung / geistigen Behinderung wird mit Hilfe standardisierter Intelligenztests festgestellt.
Als Durchschnitt wird ein Intelligenzquotient von 100 angenommen.
| Beschreibung
| IQ
| Grad der Behinderung
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| Grenzfall
| 70 - 89
| I. Grad: Debilität
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| klein
| 69 - 50
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| mäßig
| 49 - 35
| II. Grad: Imbezillität
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| schwer
| 34 - 20
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| sehr schwer
| 19 - 0
| III. Grad: Idiotie
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Ist die Durchführung eines Intelligenztests nicht möglich, werden andere Tests durchgeführt (zum Beispiel selbstständiges Essen und Trinken, Arbeitsproben, selbstständiges Ankleiden).
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Kritik am Intelligenztest | |
Diese starre Sichtweise ist heute allerdings sehr umstritten. Mittlerweile ist sie einer individuellen Einzelfallbeschreibung in dem Rahmen einer systemischen Analyse der Mensch-Umfeld-Verhältnisse gewichen.
Im Bereich des Schulwesens spricht man nicht mehr von Menschen mit einer geistigen Behinderung, sondern ermittelt den individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf, damit eine einseitige Stigmatisierung vermieden wird. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird der optimale Förderort für jeden Schüler gesucht. Dies kann eine Förderschule mit spezifischem Schwerpunkt, ein Förderzentrum oder die Regelschule sein. BildungsAbsicht an allen Förderorten für den Menschen mit einer Behinderung ist das Erlangen größtmöglicher Autonomie und Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben.
Menschen mit leichter und auch mittelgradiger geistiger Behinderung können durchaus selbständig am Leben in der Gesellschaft teilhaben, z.B. durch Besuch der Regelschule, Arbeiten etc.. Dabei wird auch ein gewisses Maß an Unabhängigkeit erreicht. Mit zunehmendem Schweregrad der Behinderung wächst auch der Bedarf an Unterstützung in allen Lebensbereichen. Bei schwerster Behinderung können Mobilität, Kontinenz oder Kommunikation bis hin zur erheblichen Pflegebedürftigkeit beeinträchtigt sein.
Menschen mit geistiger Behinderung werden i.d.R. nicht mehr in Anstalten, Krankenhäusern oder gar in "Irrenhäusern" untergebracht, was früher zur Ausgrenzung und regelmäßig zu Symptomen wie Hospitalismus führte. Moderne Wohnformen sollen ca. die jeweils notwendige Unterstützung bieten und die Autonomie fördern, so etwa das Betreute Wohnen in der eigenen Wohnung oder der Wohngemeinschaft, oder das Wohnheim für behinderte Menschen mit engmaschiger Betreuung.
Buch-Tipp: Soziale Probleme von Menschen mit geistiger Behinderung Aktuell - Paradigmenwechsel in der Behindertenpädagogik Aus dem Buch habe ich viele Anregungen für die tägliche Arbeit mitgenommen. Endlich wird die Behindertenpädagogik emanzipatorisch, das heißt, die Sichtweisen werden nicht ca. pathologisch, sondern soziologisch. Das heißt für uns Profis nicht nur, die Arbeitseinstellung zu ändern, sondern... |
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[1] (http://www.th.schule.de/g/goethegym/semifach/behind/1/1_1.htm)
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